Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2020 - L 9 KR 399/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem Stadtführer
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 7 Abs 1 SGB 4
Statusfeststellung - Stadtführerin - Touren ohne festes Entgelt auf "Trinkgeldbasis" - "Trinkgeld" als tatsächliches Arbeitsentgelt - Beschäftigungsgeber als vermeintliche "Marketingagentur" - Eingliederung in den Betrieb (bejaht) - Weisungsunterworfenheit (bejaht) - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sozialrechtlicher Status von Kleinunternehmern zu Auftragsvermittlern
Verfahrensgang
- SG Berlin, 03.05.2017 - S 143 KR 1802/12
- SG Berlin, 23.05.2017 - S 143 KR 1802/12
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2020 - L 9 KR 399/17
- BSG, 01.07.2021 - B 12 KR 101/20 B
Wird zitiert von ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2023 - L 9 BA 13/20
Tourguide - abhängige Beschäftigung - kulturell-kulinarische Stadtführungen
Der vorliegende Sachverhalt sei auch nicht mit dem zu vergleichen, der dem Urteil des Senats vom 4. November 2020, L 9 KR 399/17, zugrunde liege.Selbständigkeit folgt aus dieser eigenkreativen Arbeit allein nicht (vgl. Urteil des Senats vom 4. November 2020, L 9 KR 399/17, zitiert nach juris, Rn. 126 [Stadtführer]).
Die Eingliederung ergibt sich aber daraus, dass sich die Beigeladene zu 1 in ein unternehmerisches Konzept einfügte, das auf eine ganz bestimmte Weise Stadtführungen veranstaltet und eine klar erkennbare "Marke" darstellt und mit dem die Klägerin in einer Vielzahl von Städten werbend auftritt (vgl. Urteil des Senats vom 4. November 2020, L 9 KR 399/17, zitiert nach juris, Rn. 124).
Darüber hinaus mag es zwar zutreffen, dass der Sachverhalt, der dem Urteil des Senats vom 4. November 2020, L 9 KR 399/17, zugrunde lag, noch stärkere Indizien für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung aufwies.